Produkt zum Begriff Mieter:
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Dem Mieter kündigen: kurz&konkret!
Im Regelfall endet das Mietverhältnis durch eine Kündigung des Mieters oder des Vermieters. Da der Mieter aber einen gesetzlichen Kündigungsschutz genießt, sind die Möglichkeiten des Vermieters, das Mietverhältnis durch eine ordentliche Kündigung zu beenden, eingeschränkt. Nur wenn der Vermieter ein »berechtigtes Interesse« an der Beendigung des Mietverhältnisses hat, kann er den Mietvertrag ordentlich unter Wahrung der Fristen kündigen. Folglich sind die Kündigungsmöglichkeiten für den Vermieter rar, wenn sich der Mieter keiner Pflichtverletzung schuldig macht. Vor allem die Kündigung wegen Eigenbedarfs hat in der Praxis große Bedeutung. Unabhängig davon kann der Vermieter das Mietverhältnis unter Umständen auch außerordentlich fristlos oder fristgemäß kündigen. In jedem Fall aber muss die Kündigung des Vermieters den gesetzlich vorgegeben inhaltlichen und formellen Anforderungen und Kündigungsfristen genügen. Um diese Anforderungen zu kennen und zu verstehen, haben wir diesen Ratgeber für Sie geschrieben.
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RNK Hausbuch 548 50 Mieter 1 Jahr
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Der Mieterassistent | Mieter-Set | Ratgeber Mietrecht I Mitkaution I Mitpreispremse I Ratgeber für Mieter enthält Vorlagen für Mietverträge, Musterbriefe und Formulierungshilfen für jede Situation
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Lukas, Elisabeth: Gesundheit bewahren - Krankheit bewältigen
Gesundheit bewahren - Krankheit bewältigen , Gesundheit bewahren - Krankheit bewältigen Ganzheitlich und fundiert. Ermutigend und tröstlich. In einer Flut von Gesundheitsratgebern und -tipps tut es gut, Grundkoordinaten menschlichen Lebens in den Blick zu nehmen und »den ganzen Menschen« zu sehen: Körper, Psyche und Geist. Wir wissen, alle Gesundheit ist ein hohes Gut! Dieses Buch macht Mut, Signale wahrzunehmen, und gibt praktische Hilfestellungen, um möglichst gesund zu bleiben und mit »guten Vorsätzen« ernst zu machen. Wir wissen aber auch: Unser Leben bleibt - trotz allem - krankheitsanfällig. Dieses Buch zeigt, warum vorschnelle Krankheitsdeutungen zu vermeiden sind - und dass selbst bei einer ernsten Erkrankung zutiefst sinnvolles Leben möglich ist. »Lebe so, als ob du zum zweiten Mal lebtest und das erste Mal alles so falsch gemacht hättest, wie du es zu machen - im Begriffe bist!« (Viktor E. Frankl) Auf dieser Linie gibt Elisabeth Lukas, seine prominenteste Schülerin, wegweisende Orientierungshilfen für Zeiten, in denen es einem gut geht, wie für den Fall, dass einen - oft plötzlich - eine Krankheit trifft. · Lebenshilfe aus der von Viktor E. Frankl begründeten Logotherapie · Von der international renommierten Therapeutin Elisabeth Lukas (mit Koautor Reinhardt Wurzel) 20 Farbbilder bringen wichtige Aussagen anschaulich ins Bild. , Bücher > Bücher & Zeitschriften
Preis: 20.00 € | Versand*: 0 €
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Welche Versicherung zahlt der Mieter?
Welche Versicherung zahlt der Mieter? In der Regel ist der Mieter für die Hausratversicherung verantwortlich, die Schäden an seinem persönlichen Eigentum in der Mietwohnung abdeckt. Die Haftpflichtversicherung des Mieters kommt für Schäden auf, die er versehentlich an der Mietsache oder an anderen Personen verursacht. Die Gebäudeversicherung, die Schäden am Gebäude selbst abdeckt, ist hingegen in der Regel Sache des Vermieters. Es ist wichtig, dass Mieter und Vermieter klar kommunizieren, welche Versicherungen abgeschlossen sind und wer im Schadensfall für welche Kosten aufkommt.
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Welche Versicherung sollte man als Mieter haben?
Welche Versicherung sollte man als Mieter haben? Als Mieter sollte man in erster Linie eine Haftpflichtversicherung haben, um sich vor Schadensersatzansprüchen Dritter zu schützen. Zudem ist eine Hausratversicherung empfehlenswert, um den eigenen Besitz bei Schäden durch z.B. Einbruch, Feuer oder Wasser abzusichern. Eine Rechtsschutzversicherung kann ebenfalls sinnvoll sein, um rechtliche Auseinandersetzungen im Mietrecht zu klären. Darüber hinaus kann eine Wohngebäudeversicherung für Mieter interessant sein, wenn sie für Schäden an der Immobilie verantwortlich sind. Es ist wichtig, die individuellen Bedürfnisse und Risiken zu berücksichtigen, um die passende Versicherung abzuschließen.
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Wer zahlt die Versicherung Mieter oder Vermieter?
Die Versicherung für das Mietobjekt wird in der Regel vom Vermieter abgeschlossen und bezahlt. Dies umfasst in der Regel die Gebäudeversicherung, die Haftpflichtversicherung und gegebenenfalls auch eine Mietausfallversicherung. Der Mieter ist jedoch für die Absicherung seines eigenen Hausrats und für eine eventuelle Haftpflichtversicherung für Schäden, die er verursacht, selbst verantwortlich. Es ist wichtig, dass Mieter und Vermieter diesbezüglich klare Absprachen im Mietvertrag treffen, um Missverständnisse zu vermeiden. In jedem Fall ist es ratsam, sich vor Abschluss eines Mietvertrags über die jeweiligen Versicherungsverpflichtungen zu informieren.
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Welche Kosten können Mieter absetzen?
Welche Kosten können Mieter absetzen? Mieter können unter bestimmten Voraussetzungen Kosten wie die Kaltmiete, Nebenkosten, Maklerprovision, Renovierungskosten und Umzugskosten von der Steuer absetzen. Allerdings ist es wichtig zu beachten, dass nicht alle Kosten steuerlich absetzbar sind und bestimmte Bedingungen erfüllt sein müssen. Es empfiehlt sich daher, sich vorab genau zu informieren oder gegebenenfalls einen Steuerberater zu konsultieren, um sicherzustellen, dass die Absetzbarkeit der Kosten korrekt erfolgt.
Ähnliche Suchbegriffe für Mieter:
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Meine Rechte als Mieter | Ratgeber Mietrecht | Mieterrechte I Vorlagen für Mietverträge, Musterbriefe und Formulierungshilfen
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Allgemeine Versicherungsbedingungen
Allgemeine Versicherungsbedingungen , Zum Werk Der Band enthält die jeweils wichtigsten Musterbedingungen des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (GDV) und des Verbands der privaten Krankenversicherung e.V. (PK) aus den folgenden Bereichen: - Sachversicherung - Haftpflichtversicherung - Reiseversicherung - Rechtsschutzversicherung - Lebensversicherung - Krankenversicherung - Unfallversicherung. Vorteile auf einen Blick - die wichtigsten AVB in einer handlichen Ausgabe - sachkundige Einführung - Hinweise, wenn Gerichte Klauseln für unwirksam erklärt haben Zur Neuauflage Die Neuauflage präsentiert alle wichtigen Bedingungswerke auf aktuellem Stand. In der Vergangenheit sind viele Musterbedingungen nach Transparenzgesichtspunkten überarbeitet worden, etwa die Bedingungen für die Rechtsschutzversicherung (ARB 2012). Die Neuauflage berücksichtigt alle Änderungen und gibt die Texte authentisch wieder. Die aktualisierte Einführung berücksichtigt alle relevanten Änderungen. Neu aufgenommen sind Hinweise auf Gerichtsentscheidungen, die einzelne Klauseln für unwirksam erklärt haben. Zielgruppe Für Versicherungsunternehmen, Versicherungsvermittler, Auszubildende, Richter, Rechtsanwälte, Verbände. , Bücher > Bücher & Zeitschriften , Auflage: 7., neubearbeitete Auflage, Erscheinungsjahr: 20150223, Produktform: Kartoniert, Titel der Reihe: Beck´sche Textausgaben##, Redaktion: Dörner, Heinrich, Auflage: 15007, Auflage/Ausgabe: 7., neubearbeitete Auflage, Keyword: Versicherung; Musterbedingungen; GDV; AGB; Versicherungsrecht, Fachschema: Versicherung - Versicherungskaufmann~Handelsrecht~Unternehmensrecht~Wettbewerbsrecht - Wettbewerbssache, Fachkategorie: Gesellschafts-, Handels- und Wettbewerbsrecht, allgemein, Warengruppe: HC/Handels- und Wirtschaftsrecht, Arbeitsrecht, Fachkategorie: Versicherung und Versicherungsmathematik, Thema: Verstehen, Text Sprache: ger, Seitenanzahl: XI, Seitenanzahl: 742, UNSPSC: 49019900, Warenverzeichnis für die Außenhandelsstatistik: 49019900, Verlag: C.H. Beck, Verlag: C.H. Beck, Verlag: C.H.Beck, Länge: 193, Breite: 128, Höhe: 35, Gewicht: 589, Produktform: Kartoniert, Genre: Sozialwissenschaften/Recht/Wirtschaft, Genre: Sozialwissenschaften/Recht/Wirtschaft, Vorgänger EAN: 9783406575471 9783406554087 9783406499623 9783406453816 9783406387173 9783406369865, Herkunftsland: DEUTSCHLAND (DE), Katalog: deutschsprachige Titel, Katalog: Gesamtkatalog, Katalog: Lagerartikel, Book on Demand, ausgew. Medienartikel, Relevanz: 0018, Tendenz: +1, Unterkatalog: AK, Unterkatalog: Bücher, Unterkatalog: Hardcover, Unterkatalog: Lagerartikel, WolkenId: 1131433
Preis: 29.90 € | Versand*: 0 € -
Schrehardt, Alexander: Dread-Disease-Versicherung
Dread-Disease-Versicherung , Im ersten Band des Kompendiums Dread-Disease-Versicherung hatten die Autoren die vertraglichen Grundlagen und die tariflichen Gestaltungsmöglichkeiten besprochen. Der zweite Band des Kompendiums widmet sich den versicherten Risiken unter besonderer Berücksichtigung der Leistungsvoraussetzungen im Versicherungsfalls. In der vergleichenden Bewertung der Versicherungsbedingungen der Anbieter von Dread-Disease-Versicherungen zeigen die Autoren teilweise erhebliche Unterschiede bei den Leistungsvoraussetzungen auf. Auch die Unterscheidung zwischen versicherten A-Risiken, die dem Versicherungsnehmer im Versicherungsfall die Auszahlung der vertraglich vereinbarten Versicherungssumme garantieren, und mit Zusatztarifen abgesicherten B-Risiken, die im Versicherungsfall nur die Auszahlung einer reduzierten Versicherungssumme vorsehen, ist Gegenstand von Band 2 des Kompendiums. , Schule & Ausbildung > Fachbücher, Lernen & Nachschlagen
Preis: 36.00 € | Versand*: 0 € -
Diskurse über Krankheit
Diskurse über Krankheit , Krankheit ist für jeden Menschen ein relevantes Thema. Was aber unter Krankheit zu verstehen ist, ist kontrovers und keineswegs festgelegt. Selbst die drei führenden Wissenschaften zum Thema sind sich uneins: Weder in der Medizin noch in der Psychologie gibt es eine eindeutige Definition von Krankheit und auch die Philosophie verhandelt seit ihren Anfängen unterschiedliche Modelle. Um Krankheit interdisziplinär begreifbar zu machen, wenden sich die Beiträger*innen jeweils bestimmten Aspekten von physischen und psychischen Krankheiten zu. Sie liefern so nicht nur ein Panorama einschlägiger Krankheitskonzepte, sondern zeigen auch, dass sich Krankheit nur als Vielfalt von Diskursen fassen lässt. , Studium & Erwachsenenbildung > Fachbücher, Lernen & Nachschlagen
Preis: 47.00 € | Versand*: 0 €
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Welche Kosten zahlt der Mieter?
Welche Kosten zahlt der Mieter? In der Regel zahlt der Mieter die monatliche Miete an den Vermieter. Darüber hinaus trägt der Mieter in der Regel die Kosten für Strom, Wasser, Gas und gegebenenfalls auch für Heizung. Auch die Kosten für Telefon, Internet und Fernsehen sind in der Regel vom Mieter zu tragen. Darüber hinaus können je nach Vereinbarung auch Kosten für eventuelle Reparaturen oder Renovierungen vom Mieter übernommen werden. Es ist wichtig, dass im Mietvertrag klar geregelt ist, welche Kosten der Mieter tragen muss.
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Wie können Mieter ihre Rechte und Interessen in Bezug auf Absicherung und Schutz ihrer Mietwohnung wahren?
Mieter können ihre Rechte und Interessen wahren, indem sie einen Mietvertrag sorgfältig prüfen und gegebenenfalls rechtlichen Rat einholen. Sie sollten regelmäßig die Wohnung auf Mängel überprüfen und diese dem Vermieter umgehend melden. Im Falle von Streitigkeiten können Mieter sich an einen Mieterverein oder einen Anwalt wenden.
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Welche Versicherung kann auf den Mieter umgelegt werden?
Welche Versicherung kann auf den Mieter umgelegt werden? In der Regel können nur bestimmte Versicherungen auf den Mieter umgelegt werden, wie beispielsweise die Haftpflichtversicherung für das Mietobjekt oder die Gebäudeversicherung. Andere Versicherungen, wie beispielsweise die Hausratversicherung oder die Lebensversicherung des Vermieters, können in der Regel nicht auf den Mieter umgelegt werden. Es ist wichtig, dass im Mietvertrag genau festgelegt ist, welche Versicherungen auf den Mieter umgelegt werden können und welche nicht. Zudem müssen die umgelegten Versicherungskosten angemessen und transparent im Mietvertrag aufgeführt sein.
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Welche Kosten sind nicht auf Mieter umlegbar?
Welche Kosten sind nicht auf Mieter umlegbar? In der Regel sind Kosten, die nicht direkt mit dem Betrieb oder der Instandhaltung des Mietobjekts zusammenhängen, nicht auf Mieter umlegbar. Dazu gehören beispielsweise Verwaltungskosten, Kosten für die Erstellung des Mietvertrags oder für die Durchführung von Schönheitsreparaturen. Auch Kosten, die durch grobes Verschulden des Vermieters entstehen, können nicht auf den Mieter umgelegt werden. Es ist wichtig, dass Vermieter und Mieter sich über die umlagefähigen Kosten im Mietvertrag einig sind, um Streitigkeiten zu vermeiden.
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